AGB für Akteur

Allgemeine Akteursbedingungen des Cottbuser Weihnachtsbüros

Version 2026
Gültig ab 1.9.2026

  1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Akteursbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen

Events-Cottbus.de c/o R. Schröter, Berliner Platz 1, 03046 Cottbus

nachfolgend „Weihnachtsbüro“ genannt,

und dem in SantaDispo registrierten selbstständig tätigen Akteur, nachfolgend „Akteur“ genannt.

1.2 Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Akteuren, die bei Abschluss der Rahmenvereinbarung und bei Übernahme ihrer Einsätze in Ausübung einer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.

1.3 Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem Akteursprofil, der jeweiligen Einsatzanfrage, der Einsatzbestätigung und den darin ausdrücklich einbezogenen Anlagen die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit.

1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sie sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in SantaDispo, per E-Mail oder in anderer Textform dokumentiert werden.

  1. Gegenstand der Zusammenarbeit

2.1 Das Weihnachtsbüro organisiert und disponiert Auftritte des Cottbuser Weihnachtsmannes sowie gegebenenfalls weiterer ausdrücklich vereinbarter weihnachtlicher Figuren.

2.2 Die Registrierung als Akteur begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, ein bestimmtes Einsatzgebiet, eine Mindestvergütung oder einen bestimmten Umsatz. Das Weihnachtsbüro ist nicht verpflichtet, dem Akteur Einsatzanfragen zu übermitteln.

2.3 Der Akteur ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Einsatzanfragen anzunehmen. Jede Einsatzanfrage kann innerhalb der angegebenen Rückmeldefrist angenommen oder abgelehnt werden.

2.4 Sobald der Akteur einen Einsatz verbindlich angenommen hat und auf dieser Grundlage ein Vertrag mit einem Kunden geschlossen oder eine Einsatzbestätigung des Weihnachtsbüros erteilt wurde, ist der Akteur zur ordnungsgemäßen Durchführung verpflichtet.

2.5 Die konkrete rechtliche Rolle des Akteurs richtet sich nach der in SantaDispo ausgewiesenen Einsatzart. Es wird zwischen Familienvermittlung und Direktauftrag unterschieden.

  1. Familienvermittlung und Direktauftrag

3.1 Familienvermittlung

Bei einem als „Familienvermittlung“ gekennzeichneten Einsatz vermittelt das Weihnachtsbüro einen Besuchsvertrag zwischen der privaten Familie und dem Akteur.

Der Akteur wird selbst Vertragspartner der Familie. Er schuldet die vereinbarte Besuchsleistung, ist Gläubiger des Besuchspreises und bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

Das Weihnachtsbüro wird nicht Vertragspartner der Besuchsleistung. Es übernimmt die Vermittlung, Kommunikation, Disposition, Vertragsdokumentation, Einsatzvorbereitung und Abrechnung im Namen beziehungsweise im Auftrag des Akteurs.

3.2 Direktauftrag

Bei einem als „Direktauftrag“ gekennzeichneten Einsatz, insbesondere für Unternehmen, Vereine, Schulen, Kindertagesstätten, Behörden, Institutionen oder professionelle Veranstalter, ist das Weihnachtsbüro Vertragspartner des Kunden.

Der Akteur erbringt seine Leistung in diesem Fall als selbstständiger Auftragnehmer für das Weihnachtsbüro. Zwischen dem Akteur und dem Kunden entsteht kein eigener Vergütungsanspruch und kein eigenständiger Veranstaltungsvertrag.

3.3 Die jeweilige Einsatzart muss dem Akteur vor seiner verbindlichen Annahme eindeutig angezeigt werden. Eine nachträgliche Änderung der Einsatzart bedarf seiner Zustimmung.

  1. Selbstständige Tätigkeit

4.1 Der Akteur führt seine Tätigkeit selbstständig und auf eigene Rechnung aus. Er entscheidet selbst, ob er einzelne Einsatzanfragen annimmt.

4.2 Außerhalb verbindlich übernommener Einsätze bestehen keine festen Arbeitszeiten, keine allgemeine Anwesenheitspflicht, keine Mindestverfügbarkeit und keine Verpflichtung zur dauerhaften Bereithaltung.

4.3 Der Akteur darf auch für andere Auftraggeber tätig sein. Eine ausschließliche Bindung an das Weihnachtsbüro besteht nicht.

4.4 Vorgaben zur gebuchten Figur, zum vereinbarten Leistungsumfang, zum Erscheinungsbild, zu Qualitäts-, Sicherheits- und Kinderschutzstandards sowie zum konkreten Einsatztermin dienen der vertragsgemäßen Durchführung des übernommenen Einsatzes. Sie begründen keine darüber hinausgehende persönliche Weisungsabhängigkeit.

4.5 Der Akteur organisiert seine selbstständige Tätigkeit eigenverantwortlich. Dazu gehören insbesondere Anreise, persönliche Einsatzvorbereitung, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten sowie die Bereitstellung der vereinbarten Arbeitsmittel, soweit die Einsatzbestätigung nichts anderes bestimmt.

4.6 Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, bezahlte Bereitschaftszeiten und andere arbeitsrechtliche Leistungen werden nicht geschuldet.

4.7 Maßgeblich bleibt die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit. Ergibt sich, dass die tatsächlichen Umstände von der vereinbarten selbstständigen Tätigkeit abweichen, informieren sich die Parteien unverzüglich und prüfen eine Anpassung der Zusammenarbeit oder ein Statusfeststellungsverfahren.

  1. Registrierung und Akteursprofil

5.1 Der Akteur übermittelt bei seiner Registrierung vollständige und richtige Angaben, insbesondere zu:

– vollständigem Namen oder Firma,
– Rechts- beziehungsweise Unternehmensform,
– ladungsfähiger Anschrift,
– Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
– steuerlicher Erfassung und Umsatzsteuerstatus,
– Bank- beziehungsweise Zahlungskontoverbindung,
– angebotenen Figuren und Leistungen,
– Einsatzgebiet und Mobilität,
– vorhandenen Kostümen und Ausstattungen,
– Qualifikationen und Erfahrungen sowie
– gegebenenfalls vorhandenen Versicherungen.

5.2 Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich in SantaDispo einzutragen oder dem Weihnachtsbüro mitzuteilen.

5.3 Der Akteur bestätigt, volljährig und zur selbstständigen Ausübung der angebotenen Tätigkeit berechtigt zu sein.

5.4 Das Weihnachtsbüro darf angemessene Nachweise zur Identität, Unternehmereigenschaft, Qualifikation, Versicherung und persönlichen Eignung verlangen.

5.5 Ein Anspruch auf Freischaltung oder dauerhafte Nutzung von SantaDispo besteht nicht. Bereits verbindlich übernommene Einsätze und daraus entstandene Rechte und Pflichten bleiben von einer späteren Sperrung des Zugangs unberührt.

  1. Zugang zu SantaDispo

6.1 Der Zugang zu SantaDispo ist persönlich. Zugangsdaten, Anmeldelinks und Sicherheitsmerkmale dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

6.2 Der Akteur schützt seinen Zugang durch ein sicheres, nur für SantaDispo verwendetes Passwort und nutzt angebotene zusätzliche Sicherheitsverfahren.

6.3 Ein Verlust von Zugangsdaten, ein unbefugter Zugriff oder ein entsprechender Verdacht ist dem Weihnachtsbüro unverzüglich mitzuteilen.

6.4 Der Akteur hält seine Verfügbarkeiten, Einsatzgebiete und sonstigen dispositionsrelevanten Angaben aktuell. Er nimmt keinen Einsatz an, wenn dessen ordnungsgemäße Durchführung nach seiner aktuellen Planung nicht gewährleistet ist.

6.5 In SantaDispo gespeicherte Erklärungen, Zeitstempel und Statusänderungen dienen dem Nachweis der Zusammenarbeit. Der Akteur kann seine vertragsbezogenen Unterlagen einsehen und erhält sie, soweit vorgesehen, zusätzlich per E-Mail oder PDF.

6.6 Bei einer technischen Störung können Erklärungen per E-Mail oder über einen anderen vom Weihnachtsbüro freigegebenen Kommunikationsweg abgegeben werden. Die Erklärung muss den Akteur und den betroffenen Einsatz eindeutig erkennen lassen.

  1. Einsatzanfragen und Annahme

7.1 Eine Einsatzanfrage des Weihnachtsbüros ist zunächst unverbindlich. Sie enthält die für die Entscheidung erforderlichen Informationen, insbesondere:

– Einsatzart,
– gebuchte Figur oder Leistung,
– Datum und Zeitangaben,
– Einsatzort und Einsatzgebiet,
– voraussichtliche Dauer,
– Kundenpreis oder Akteursvergütung,
– Provision beziehungsweise voraussichtlichen Akteurserlös,
– besondere Anforderungen sowie
– Rückmelde- und gegebenenfalls Bindungsfrist.

7.2 Der Akteur prüft vor der Annahme insbesondere Verfügbarkeit, Fahrzeiten, vorherige und nachfolgende Einsätze, erforderliche Vorbereitungszeit, Ausrüstung und persönliche Eignung.

7.3 Mit „Einsatz verbindlich annehmen“ erklärt der Akteur seine verbindliche Bereitschaft, den Einsatz zu den angezeigten Bedingungen zu übernehmen.

7.4 Bei einer Familienvermittlung ermächtigt die Annahme das Weihnachtsbüro, im Namen des Akteurs ein verbindliches Buchungsangebot an die Familie zu übermitteln. Die interne Akteurszusage allein schließt noch keinen Vertrag mit der Familie.

7.5 Der Akteur bleibt bis zum Ablauf der in der Einsatzanfrage angegebenen Angebotsfrist an seine Zusage gebunden. Fehlt eine solche Frist, beträgt die Bindungsdauer 10 Tage. Nimmt die Familie das Angebot nicht innerhalb dieser Zeit an, entfällt die Bindung des Akteurs.

7.6 Bei einem Direktauftrag kommt der einzelne Einsatzvertrag zwischen Weihnachtsbüro und Akteur erst mit der ausdrücklichen Einsatzbestätigung des Weihnachtsbüros zustande, sofern die Einsatzanfrage nicht bereits ausdrücklich als verbindliches Vertragsangebot bezeichnet wurde.

7.7 Ablehnungen dürfen keine Nachteile für bereits bestehende Aufträge auslösen. Ein Anspruch auf künftige Einsatzanfragen entsteht dadurch nicht.

  1. Vollmacht des Weihnachtsbüros bei Familienvermittlungen

8.1 Der Akteur bevollmächtigt das Weihnachtsbüro, im Zusammenhang mit vermittelten Familienbesuchen in seinem Namen:

– Buchungsangebote zu übermitteln,
– Buchungsannahmen entgegenzunehmen,
– Buchungsbestätigungen auszustellen,
– die vereinbarten Familien-AGB und Verbraucherinformationen einzubeziehen,
– auftragsbezogene Mitteilungen weiterzugeben,
– Änderungs- und Umbuchungswünsche entgegenzunehmen,
– Stornierungen entgegenzunehmen und zu bestätigen,
– Beschwerden und Mängelanzeigen entgegenzunehmen,
– Zahlungsinformationen zu dokumentieren sowie
– Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigungen nach Maßgabe von Ziffer 22 zu erstellen und zu übermitteln.

8.2 Die Vollmacht umfasst nur Erklärungen innerhalb der vom Akteur angenommenen Einsatz- und Preisbedingungen. Preisnachlässe, Vergleiche, Erlasse, Anerkenntnisse oder sonstige wirtschaftlich wesentliche Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Akteurs, sofern nicht bereits eine ausdrückliche Regelung für den konkreten Fall besteht.

8.3 Die Vollmacht darf für zukünftige, noch nicht angenommene Einsätze widerrufen werden. Für bereits angenommene oder geschlossene Verträge bleibt sie bis zu deren vollständiger Abwicklung bestehen, soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

8.4 Der Akteur bevollmächtigt einen ordnungsgemäß eingeteilten Ersatzdarsteller, die nach dem Besuch fällige Barzahlung im Namen und für Rechnung des Akteurs entgegenzunehmen.

  1. Vertragsbedingungen für Familienbesuche

9.1 Für Familienbesuche gelten gegenüber der Familie die jeweils im Buchungsangebot bezeichneten Allgemeinen Vermittlungs- und Leistungsbedingungen für Familien sowie die dazugehörigen Verbraucherinformationen und Stornobedingungen.

9.2 Der Akteur erhält die für den Auftrag geltende Fassung vor seiner verbindlichen Annahme oder kann sie in SantaDispo dauerhaft abrufen.

9.3 Mit der Einsatzannahme erklärt der Akteur sein Einverständnis, dass das Weihnachtsbüro diese Bedingungen in seinem Namen in den Besuchsvertrag einbezieht.

9.4 Der Akteur trifft mit der Familie keine abweichenden Preis-, Termin-, Storno- oder Leistungsvereinbarungen, ohne das Weihnachtsbüro einzubeziehen. Zulässige individuelle Abreden sind unverzüglich in SantaDispo zu dokumentieren.

9.5 Für den Besuchsvertrag bleibt die bei Vertragsschluss gespeicherte Fassung maßgeblich. Spätere Änderungen der Familien-AGB gelten nicht rückwirkend.

  1. Leistungsumfang

10.1 Der Akteur erbringt die in der Einsatzbestätigung bezeichnete Leistung persönlich und professionell, soweit kein zulässiger Ersatzdarsteller eingesetzt wird.

10.2 Bei privaten Familienbesuchen umfasst die Leistung regelmäßig einen etwa 20-minütigen Besuch. Zusätzlich wird intern ein Fahrt- und Wechselpuffer von 10 Minuten berücksichtigt. Abweichende Besuchsdauern gelten nur, wenn sie in der Einsatzbestätigung ausgewiesen sind.

10.3 Der typische Familienbesuch kann insbesondere umfassen:

– angemessene Ankunft und Begrüßung,
– glaubwürdiges Auftreten in der gebuchten Rolle,
– persönliche Ansprache der Kinder,
– Verwendung der freigegebenen Angaben aus dem Goldenen Buch,
– Anhören von Liedern oder Gedichten,
– Gespräche über Erlebnisse, Interessen oder Wünsche,
– Übergabe bereitgestellter Geschenke,
– angemessene private Erinnerungsaufnahmen sowie
– Verabschiedung nach dem vorgesehenen Ablauf.

10.4 Ein vollständig identischer Ablauf jedes Einsatzes wird nicht verlangt. Der Akteur passt den Besuch an Alter, Stimmung, Freiwilligkeit und Reaktion der Kinder sowie an die Situation vor Ort an.

10.5 Bei Direktaufträgen ergeben sich Dauer, Ablauf, Pausen, Einsatzzeiten und besondere Leistungen ausschließlich aus der jeweiligen Einsatzbestätigung.

  1. Auftreten, Kostüm und Qualitätsstandards

11.1 Der Akteur tritt gepflegt, nüchtern, zuverlässig und in einem der gebuchten Figur angemessenen, vollständigen und sauberen Kostüm auf.

11.2 Sichtbare private Kleidung, ungeeignete Schuhe, störende Taschen, unpassende Accessoires oder sonstige Gegenstände, die die glaubwürdige Darstellung erheblich beeinträchtigen, sind zu vermeiden.

11.3 Der Akteur prüft sein Kostüm und seine Ausrüstung rechtzeitig vor dem Einsatz. Erkannte Mängel, die nicht rechtzeitig behoben werden können, sind dem Weihnachtsbüro unverzüglich mitzuteilen.

11.4 Während des Einsatzes und in unmittelbarer Sichtweite der Familie beziehungsweise des Kunden sind insbesondere untersagt:

– Rauchen oder Dampfen,
– Konsum von Alkohol oder berauschenden Mitteln,
– erkennbar alkoholisiertes oder berauschtes Auftreten,
– diskriminierende oder beleidigende Äußerungen,
– parteipolitische Werbung,
– religiöse oder weltanschauliche Einflussnahme außerhalb des ausdrücklich vereinbarten Rahmens,
– Werbung für eigene oder fremde Leistungen sowie
– ein Verhalten, das die gebuchte Figur oder das Weihnachtsbüro erheblich herabsetzt.

11.5 Der Akteur wahrt gegenüber Kindern die Glaubwürdigkeit der gebuchten Weihnachtsfigur. Interne Abläufe, personelle Doppelrollen, Dispositionsentscheidungen, Vergütungen oder organisatorische Schwierigkeiten werden in Anwesenheit von Kindern nicht unnötig erläutert.

11.6 Verbindliche Qualitätsunterlagen sind insbesondere:

– Ehrenkodex des Cottbuser Weihnachtsmannes,
– Ablauf- und Einsatzcheckliste,
– Kostüm- und Ausstattungsstandard,
– Kinderschutz- und Verhaltensregeln.

Diese Unterlagen müssen dem Akteur vor ihrer Einbeziehung zugänglich gemacht werden.

  1. Umgang mit Kindern und schutzbedürftigen Personen

12.1 Kinder werden respektvoll, freundlich und ihrem Alter entsprechend angesprochen.

12.2 Kinder dürfen nicht:

– bedroht oder eingeschüchtert,
– beschämt oder bloßgestellt,
– mit Geschenkeentzug unter Druck gesetzt,
– zu Körperkontakt gezwungen,
– zum Sprechen, Singen, Vortragen oder Fotografieren gedrängt oder
– mit intimen, medizinischen oder entwürdigenden Informationen konfrontiert werden.

12.3 Körperkontakt ist nur zulässig, wenn er von dem Kind erkennbar gewünscht wird, sozial angemessen ist und die anwesenden Sorgeberechtigten nicht widersprechen.

12.4 Der Akteur übernimmt keine Kinderbetreuung und keine Aufsichtspflicht. Während eines Familienbesuchs muss mindestens eine verantwortliche volljährige Person anwesend sein.

12.5 Der Akteur hält sich nicht ohne verantwortliche Begleitperson allein mit einem Kind in einem abgeschlossenen Raum auf.

12.6 Private Kontaktaufnahmen zu minderjährigen Teilnehmern außerhalb des Einsatzes sind untersagt. Dies gilt insbesondere für private Nachrichten, Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken und die Speicherung privater Kontaktdaten.

12.7 Ungewöhnliche Vorkommnisse, Grenzverletzungen, Gefährdungssituationen oder Beschwerden sind dem Weihnachtsbüro unverzüglich sachlich und vertraulich mitzuteilen.

  1. Termine, Zeitfenster und Tourenplanung

13.1 Bei privaten Familienbesuchen wählt die Familie regelmäßig ein zweistündiges Ankunftszeitfenster. Innerhalb dieses Zeitfensters plant das Weihnachtsbüro vier interne 30-minütige Dispositionsblöcke.

13.2 Der Akteur erhält seinen konkreten internen Dispositionsblock beziehungsweise seinen Flugplan über SantaDispo. Die Familie kann hiervon abweichend nur ein zweistündiges Ankunftszeitfenster bestätigt bekommen.

13.3 Eine im Auftrag angegebene Wunschzeit ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Einzeltermin bestätigt wurde.

13.4 Bei Direktaufträgen gelten die in der Einsatzbestätigung genannten Anfangs-, End- und gegebenenfalls Pausenzeiten.

13.5 Der Akteur berücksichtigt bei seiner Planung insbesondere Fahrzeit, Parkplatzsuche, Fußwege, Umkleiden, Kostümvorbereitung, vorherige Einsätze, Verkehr, Wetter und angemessene Puffer.

13.6 Das Weihnachtsbüro darf die Reihenfolge einer Tour und interne Dispositionsblöcke ändern, soweit:

– das gegenüber der Familie bestätigte Zeitfenster eingehalten wird,
– sich der Einsatzort nicht wesentlich ändert,
– die Durchführung für den Akteur weiterhin zumutbar bleibt und
– bestätigte Direktaufträge oder verbindliche Einzeltermine nicht beeinträchtigt werden.

13.7 Erkennt der Akteur, dass ein Termin oder Zeitfenster voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, informiert er das Weihnachtsbüro unverzüglich. Eine unmittelbare Information der Familie ist zulässig, wenn dies zur Vermeidung weiterer Verzögerungen erforderlich ist; das Weihnachtsbüro ist gleichzeitig zu unterrichten.

13.8 Eigenmächtige Terminverschiebungen, Tourentausche oder Absprachen mit Familien sind unzulässig, wenn sie nicht anschließend vom Weihnachtsbüro bestätigt und dokumentiert werden.

  1. Sicherheit und Abbruch eines Einsatzes

14.1 Der Akteur darf einen Einsatz verweigern oder abbrechen, wenn konkrete Gefahren, aggressives Verhalten, erhebliche Alkoholisierung anwesender Personen, unzumutbare hygienische Zustände, gefährliche Tiere oder vergleichbar schwerwiegende Umstände eine sichere und respektvolle Durchführung verhindern.

14.2 Soweit dies ohne eigenes Risiko möglich und zumutbar ist, soll der Akteur zunächst auf den problematischen Umstand hinweisen und Gelegenheit zur Abhilfe geben. Bei unmittelbarer Gefahr ist dies nicht erforderlich.

14.3 Der Akteur verlässt den Einsatzort bei Gefahr auf einem sicheren Weg und informiert das Weihnachtsbüro unverzüglich.

14.4 Der Sachverhalt ist zeitnah, sachlich und ohne unnötige personenbezogene Details in SantaDispo zu dokumentieren.

14.5 Der Akteur ist nicht verpflichtet, gefährliche, rechtswidrige, diskriminierende, entwürdigende oder pädagogisch schädliche Anweisungen auszuführen.

  1. Goldenes Buch und Einsatzunterlagen

15.1 Das Goldene Buch enthält ausschließlich Informationen zur Vorbereitung und Durchführung des konkreten Einsatzes.

15.2 Der Akteur erhält nur Zugriff auf die für seinen Einsatz freigegebenen Informationen. Entwürfe oder noch nicht verbindlich eingereichte Angaben dürfen nicht als endgültige Einsatzanweisung behandelt werden.

15.3 Der Akteur prüft das Goldene Buch rechtzeitig vor dem Einsatz und meldet erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder problematische Vorgaben an das Weihnachtsbüro.

15.4 Medizinische Diagnosen, Behinderungen, Allergien, psychische Besonderheiten und andere Gesundheitsdaten dürfen nicht beiläufig für Unterhaltung oder persönliche Ansprache verwendet werden.

15.5 Soweit ein konkreter Unterstützungs- oder Sicherheitshinweis erforderlich ist, darf er nur für den damit verbundenen Zweck verwendet werden. Eine Erwähnung gegenüber anderen anwesenden Personen ist zu vermeiden.

15.6 Einsatzunterlagen, Flugpläne und Inhalte des Goldenen Buches dürfen nicht für andere Aufträge, eigene Werbung, private Kontakte, spätere Kundenansprache oder sonstige eigene Zwecke verwendet werden.

  1. Datenschutz und Datensicherheit

16.1 Weihnachtsbüro und Akteur verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen ihrer jeweils festgelegten datenschutzrechtlichen Rolle.

16.2 Bei vermittelten Familienbesuchen ist der Akteur für die Datenverarbeitungen, die er zur Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Abwicklung seines eigenen Besuchsvertrags benötigt, regelmäßig selbst datenschutzrechtlich verantwortlich.

16.3 Das Weihnachtsbüro bleibt für den Betrieb der Website, SantaDispo, die Vermittlung, Disposition, Portalverwaltung und seine eigene Kundenkommunikation verantwortlich.

16.4 Ob für einzelne Verarbeitungsschritte eine gemeinsame Verantwortlichkeit, eine Auftragsverarbeitung oder eine Übermittlung zwischen getrennt Verantwortlichen vorliegt, wird in einer gesonderten Datenschutz- und Rollenvereinbarung festgelegt. Eine bloße Bezeichnung des Akteurs als freier Auftragnehmer ersetzt diese Prüfung nicht.

16.5 Bei Direktaufträgen richtet sich die datenschutzrechtliche Rolle nach dem konkreten Auftrag und der gesonderten Datenschutzvereinbarung.

16.6 Der Akteur verpflichtet sich insbesondere:

– nur erforderliche Einsatzdaten aufzurufen,
– Daten nicht an unbefugte Personen weiterzugeben,
– keine privaten Adressbücher oder Kundendateien anzulegen,
– Ausdrucke und Downloads auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken,
– Geräte durch Zugriffsschutz und aktuelle Sicherheitsmaßnahmen zu sichern,
– Daten nicht über ungeschützte private Kommunikationsdienste zu verbreiten,
– lokale Kopien nach Wegfall des Einsatzgrundes sicher zu löschen und
– Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsanfragen unverzüglich an das Weihnachtsbüro weiterzuleiten.

16.7 Ein Verlust, eine Fehlversendung, ein unbefugter Zugriff oder ein anderer möglicher Datenschutzvorfall ist dem Weihnachtsbüro unverzüglich mitzuteilen.

16.8 Der Akteur unterstützt das Weihnachtsbüro bei der Aufklärung eines Datenschutzvorfalls und stellt die dafür erforderlichen Informationen bereit.

16.9 Nach Abschluss des Einsatzes und Ablauf der freigegebenen Nachbearbeitungsfrist wird der Portalzugriff auf die operativen Familien- und Kinderdaten entzogen. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs- und Vertragsunterlagen bleiben hiervon unberührt.

  1. Vertraulichkeit

17.1 Der Akteur behandelt alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich, die ihm im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden.

17.2 Dies betrifft insbesondere:

– Familien- und Kinderdaten,
– Inhalte des Goldenen Buches,
– Adressen und Kontaktdaten,
– Touren- und Einsatzpläne,
– Sicherheits- und Zugangsinformationen,
– Preise, Provisionen und interne Abrechnungen,
– Beschwerden und Qualitätsvorgänge,
– Zugangsdaten und technische Informationen zu SantaDispo sowie
– interne organisatorische und personelle Abläufe.

17.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

17.4 Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig. Das Weihnachtsbüro ist vor einer Offenlegung zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Kommunikation mit Familien und Kunden

18.1 Die vertragsbezogene Kommunikation wird grundsätzlich über SantaDispo oder das Weihnachtsbüro geführt.

18.2 Direkte Kommunikation zwischen Akteur und Familie ist zulässig, soweit sie für Anfahrt, Treffpunkt, Verspätung, Zugang oder die unmittelbare Durchführung erforderlich ist.

18.3 Änderungen von Preis, Dauer, Einsatzort, Datum, Zeitfenster, Figur oder Leistungsumfang werden nicht allein mündlich am Einsatzort vereinbart. Sie müssen über das Weihnachtsbüro bestätigt und dokumentiert werden.

18.4 Beschwerden, Zahlungsstreitigkeiten, Rückzahlungsverlangen und rechtlich erhebliche Erklärungen leitet der Akteur unverzüglich an das Weihnachtsbüro weiter. Eigene Rechte und Pflichten des Akteurs als Vertragspartner bleiben bestehen.

18.5 Der Akteur gibt gegenüber Familien und Kunden keine falschen oder missverständlichen Auskünfte über die Vertragspartei, die Rolle des Weihnachtsbüros oder seine eigene Verantwortlichkeit.

  1. Geschenke und Gegenstände

19.1 Der Akteur prüft vor der Übernahme, ob Geschenke und andere zu überreichende Gegenstände eindeutig gekennzeichnet und für eine sichere Übergabe geeignet sind.

19.2 Nicht eindeutig zuordenbare, gefährliche, verbotene, leicht verderbliche oder unzumutbar schwere Gegenstände dürfen zurückgewiesen werden.

19.3 Übernommene Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Einsatz zu verwenden.

19.4 Verwechslungen, Beschädigungen, Verluste oder nicht übergebene Gegenstände sind dem Weihnachtsbüro und der Familie unverzüglich mitzuteilen.

19.5 Eine pauschale Haftungsfreistellung besteht nicht. Die Verantwortlichkeit richtet sich nach Verschulden, Verantwortungsbereich und den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

20.1 Übliche private Erinnerungsaufnahmen durch Familien sind zulässig, wenn sie den Einsatz nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Akteur kann auf erkennbare Störungen oder Sicherheitsrisiken hinweisen und eine angemessene Begrenzung verlangen.

20.2 Eine Veröffentlichung von Aufnahmen des Akteurs durch die Familie richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Familien-AGB.

20.3 Der Akteur fertigt selbst keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von Kindern, Familien oder anderen Teilnehmern an, sofern hierfür keine gesonderte, konkrete und nachweisbare Berechtigung vorliegt.

20.4 Eine Einwilligung in Aufnahmen oder deren Veröffentlichung folgt weder aus der Buchung noch aus der Teilnahme am Besuch.

20.5 Aufnahmen für Werbung, soziale Netzwerke, Pressearbeit, Schulung oder Qualitätsdokumentation bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt sowohl für Aufnahmen des Akteurs als auch für Aufnahmen von Familien, Kindern und Kunden.

  1. Ersatzdarsteller

21.1 Kann ein Akteur einen verbindlich übernommenen Familienbesuch wegen Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall oder eines anderen erheblichen Grundes nicht durchführen, informiert er das Weihnachtsbüro unverzüglich.

21.2 Der Akteur setzt nicht eigenmächtig eine dritte Person ein. Ein Ersatzdarsteller muss vom Weihnachtsbüro geprüft, für die gebuchte Figur geeignet und für den konkreten Einsatz freigegeben sein.

21.3 Der Ersatzdarsteller muss diese Akteursbedingungen, die Datenschutzanforderungen, die Familien-AGB und die jeweils geltenden Qualitätsstandards anerkannt haben.

21.4 Bei einer Familienvermittlung bleibt der ursprünglich vermittelte Akteur Vertragspartner der Familie. Er bleibt für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung und den eingesetzten Ersatzdarsteller verantwortlich.

21.5 Der Ersatzdarsteller muss die gebuchte Figur gleichwertig verkörpern. Eine wesentlich andere oder geringerwertige Leistung ist nicht zulässig.

21.6 Wurde gegenüber der Familie ausnahmsweise eine bestimmte darstellende Person ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, darf ein Ersatz nur mit Zustimmung der Familie eingesetzt werden.

21.7 Bei einem Direktauftrag entscheidet das Weihnachtsbüro, ob ein geeigneter Ersatzdarsteller eingesetzt, eine Ersatzzeit vereinbart oder der Auftrag gegenüber dem Kunden anderweitig abgewickelt wird.

21.8 Der bisherige Portalzugriff ist bei einer Neuzuordnung unverzüglich zu entziehen. Der Ersatzdarsteller erhält ausschließlich die für den konkreten Einsatz erforderlichen Informationen.

  1. Kundenpreis, Zahlung und Rechnungsstellung bei Familienbesuchen

22.1 Der gegenüber der Familie geltende Gesamtpreis wird im Buchungsangebot ausgewiesen. Der Akteur sieht vor seiner Einsatzannahme mindestens:

– den Kundenpreis,
– die enthaltenen Fahrtkosten und Zuschläge,
– den Provisionssatz,
– den Provisionsbetrag sowie
– den voraussichtlich verbleibenden Akteurserlös.

22.2 Der Akteur ändert den bestätigten Kundenpreis nicht eigenmächtig.

22.3 Der Besuchspreis wird nach ordnungsgemäßer Durchführung des Besuchs fällig. Die Familie kann nach Maßgabe des Buchungsangebots bar beim tatsächlich eingesetzten Darsteller, per Überweisung oder über PayPal zahlen.

22.4 Der tatsächlich eingesetzte Darsteller ist berechtigt, die Barzahlung im Namen und für Rechnung des ursprünglichen Vertragspartners entgegenzunehmen. Die Zahlung erfüllt die Schuld der Familie gegenüber dem ursprünglich vermittelten Akteur.

22.5 Der Zahlungsempfänger dokumentiert den Zahlungseingang unverzüglich in SantaDispo.

22.6 Der ursprünglich vermittelte Akteur bleibt gegenüber der Familie Rechnungsaussteller und steuerlich verantwortlicher Leistungserbringer. Dies gilt auch beim Einsatz eines Ersatzdarstellers.

22.7 Das Weihnachtsbüro darf Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigungen im Namen und für Rechnung des Akteurs erstellen und der Familie elektronisch übermitteln.

22.8 Der Akteur stellt dem Weihnachtsbüro alle erforderlichen Rechnungsangaben zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere vollständiger Name, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Umsatzsteuerstatus und gegebenenfalls der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.

22.9 Der Akteur prüft die in seinem Namen erstellten Abrechnungsdokumente und meldet erkennbare Fehler unverzüglich. Seine gesetzliche Verantwortung für die Richtigkeit der steuerlichen Angaben bleibt bestehen.

22.10 Das Verfahren zur Vergabe von Rechnungsnummern, zur Rechnungsberichtigung und zur Aufbewahrung der Dokumente wird in einer gesonderten Abrechnungsvereinbarung festgelegt.

22.11 Trinkgeld ist kein Bestandteil des Kundenpreises. Es steht vollständig dem tatsächlich eingesetzten Darsteller zu und wird bei der Provisionsberechnung nicht berücksichtigt.

  1. Vermittlungsprovision bei Familienbesuchen

23.1 Für einen durch das Weihnachtsbüro vermittelten und infolge dieser Vermittlung geschlossenen Familienvertrag zahlt der ursprünglich vermittelte Akteur eine Vermittlungsprovision.

23.2 Maßgeblich ist der vor der Einsatzannahme in SantaDispo angezeigte Provisionssatz. Der derzeit vorgesehene Standardprovisionssatz beträgt 20 Prozent. Für einzelne Akteure, Einsatzarten oder Aufträge kann vor der Annahme ein abweichender Provisionssatz ausgewiesen werden.

23.3 Berechnungsgrundlage ist der in SantaDispo ausdrücklich als provisionspflichtig ausgewiesene Betrag. Vor Veröffentlichung dieser Bedingungen ist festzulegen, ob Fahrtkosten, Zuschläge, Geschenkesäcke und sonstige Zusatzleistungen vollständig oder teilweise in die Berechnung einfließen.

23.4 Trinkgelder sind nicht provisionspflichtig.

23.5 Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des vermittelten Familienvertrags.

23.6 Ob und in welchem Umfang die Provision bei einer späteren Stornierung, einer Stornopauschale, einem Zahlungsausfall, einer Rückerstattung oder einer erfolgreichen anderweitigen Vergabe bestehen bleibt, wird individuell festgelegt.

23.7 Das Weihnachtsbüro rechnet die Provision gegenüber dem Akteur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung ab.

23.8 Eine Verrechnung mit vom Weihnachtsbüro geschuldeten Beträgen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich zur Verrechnung freigegeben ist.

  1. Abrechnung bei Einsatz eines Ersatzdarstellers

24.1 Nimmt ein Ersatzdarsteller die Barzahlung der Familie entgegen, erfolgt dies zunächst im Namen und für Rechnung des ursprünglich vermittelten Akteurs.

24.2 Im internen Verhältnis erhält der Ersatzdarsteller für die tatsächliche Durchführung eine Ersatzdarstellervergütung.

24.3 Der Ersatzdarsteller darf den auf seine Vergütung entfallenden Teil der empfangenen Barzahlung behalten. Ein verbleibender Provisions- oder Ausgleichsbetrag ist entsprechend der in SantaDispo erzeugten Abrechnung an das Weihnachtsbüro oder den ursprünglichen Akteur weiterzuleiten.

24.5 Der ursprüngliche Akteur bleibt gegenüber der Familie Rechnungsaussteller und Leistungsschuldner. Der Ersatzdarsteller rechnet seine Tätigkeit im Innenverhältnis gegenüber dem Weihnachtsbüro durch Rechnung oder vereinbarte Gutschrift ab.

24.6 Die Zahlungsvorgänge dürfen nicht so dargestellt werden, als sei der Ersatzdarsteller nachträglich Vertragspartner der Familie geworden.

24.7 Die steuerliche Behandlung der Kundenzahlung, der Ersatzdarstellervergütung, der Provision und einer möglichen Aufrechnung muss vor Einführung dieses Abrechnungsmodells verbindlich mit der steuerlichen Beratung festgelegt werden.

  1. Vergütung bei Direktaufträgen

25.1 Bei einem Direktauftrag erhält der Akteur die in der Einsatzbestätigung ausgewiesene Vergütung vom Weihnachtsbüro.

25.2 Die Einsatzbestätigung muss erkennen lassen:

– ob die Vergütung als Netto- oder Bruttobetrag angegeben ist,
– ob Umsatzsteuer hinzukommt,
– welche Fahrt- und Nebenkosten enthalten sind,
– welche Zusatzleistungen gesondert vergütet werden,
– wann die Vergütung fällig wird und
– ob eine Rechnung oder Gutschrift verwendet wird.

25.3 Gegenüber dem Kunden des Weihnachtsbüros hat der Akteur keinen eigenen Vergütungsanspruch.

25.4 Der Akteur stellt seine Rechnung an das Weihnachtsbüro beziehungsweise akzeptiert eine zuvor vereinbarte Gutschrift. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.

25.5 Regelungen für eine Absage, Verkürzung oder Terminverlegung durch den Kunden beziehungsweise das Weihnachtsbüro werden in der Einsatzbestätigung oder einer gesonderten Vergütungsordnung festgelegt.

25.6 Trinkgeld oder eine ausdrücklich persönlich für den Akteur bestimmte freiwillige Zuwendung steht dem tatsächlich eingesetzten Darsteller zu, sofern die Einsatzbestätigung nichts anderes bestimmt.

  1. Kosten, Auslagen und Arbeitsmittel

26.1 Der Akteur trägt seine allgemeinen betrieblichen Kosten selbst, soweit im einzelnen Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

26.2 Fahrtkosten, Parkkosten, Übernachtungen, Materialkosten und sonstige Auslagen werden nur ersetzt, wenn dies vor dem Einsatz ausdrücklich vereinbart oder in der Einsatzbestätigung ausgewiesen wurde.

26.3 Stellt das Weihnachtsbüro Kostüme, Geschenkesäcke, Bücher, technische Geräte oder andere Gegenstände zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des jeweiligen Eigentümers.

26.4 Überlassene Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln, nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden und spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

26.5 Der Akteur haftet für schuldhaft verursachte Verluste und Beschädigungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch begründet keinen Ersatzanspruch.

26.6 Übergabezustand, Zubehör, Rückgabefrist und gegebenenfalls vereinbarte Kaution werden in einem gesonderten Übergabeprotokoll dokumentiert.

  1. Steuern, Sozialversicherung und Versicherungen

27.1 Der Akteur ist für seine steuerliche Anmeldung, Buchführung, Steuererklärungen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten selbst verantwortlich.

27.2 Die Bezeichnung als „freier Auftragnehmer“ legt nicht fest, ob die Tätigkeit steuerrechtlich als freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist. Der Akteur klärt diese Einordnung eigenverantwortlich mit Finanzamt oder steuerlicher Beratung.

27.3 Der Akteur ist für seine Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und sonstige soziale Absicherung selbst verantwortlich, soweit nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine andere Zuständigkeit besteht.

27.4 Eine mögliche Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sowie eine mögliche Künstlersozialabgabepflicht des Weihnachtsbüros oder anderer Auftraggeber sind gesondert zu prüfen. Eine gesetzlich vom Auftraggeber zu tragende Künstlersozialabgabe wird nicht vom Honorar des Akteurs abgezogen.

27.5 Der Akteur unterhält eine für seine Tätigkeit angemessene Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung, sofern dies in der Einsatzanfrage verlangt wird.

27.6 Ändert sich der steuerliche oder umsatzsteuerliche Status des Akteurs, teilt er dies dem Weihnachtsbüro unverzüglich mit.

  1. Verhinderung und Absage durch den Akteur

28.1 Nach verbindlicher Übernahme darf der Akteur einen Einsatz nur aus wichtigem oder sonstigem nachvollziehbar zwingendem Grund absagen.

28.2 Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall und vergleichbare Hinderungsgründe sind dem Weihnachtsbüro unverzüglich mitzuteilen.

28.3 Das Weihnachtsbüro kann einen angemessenen Nachweis des Hinderungsgrundes verlangen. Medizinische Diagnosen müssen nicht offengelegt werden.

28.4 Der Akteur unterstützt das Weihnachtsbüro im zumutbaren Umfang bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz. Er darf der Familie oder dem Kunden keinen ungeprüften Ersatzdarsteller zusagen.

28.5 Bei einer unverschuldeten Verhinderung bestehen keine Schadensersatzansprüche allein wegen des Ausfalls. Bereits entstandene Pflichten zur Information, Herausgabe von Unterlagen und Unterstützung bei der Ersatzsuche bleiben bestehen.

28.6 Bei einer schuldhaften kurzfristigen Absage, einem schuldhaften Nichterscheinen oder einer sonstigen schuldhaften Nichtleistung haftet der Akteur für den vorhersehbaren und nachgewiesenen Schaden. Ersparte Aufwendungen, Versicherungsleistungen und eine erfolgreiche Ersatzbesetzung sind anzurechnen.

28.7 Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

  1. Beschwerden und Qualitätsmanagement

29.1 Das Weihnachtsbüro darf nach Einsätzen Rückmeldungen von Familien, Kunden und Ersatzdarstellern einholen und zur Qualitätsverbesserung auswerten.

29.2 Der Akteur erhält Gelegenheit, zu einer konkreten Beschwerde Stellung zu nehmen, bevor daraus endgültige nachteilige Feststellungen abgeleitet werden.

29.3 Bei einem konkreten Verdacht auf eine erhebliche Sicherheits-, Datenschutz- oder Kinderschutzverletzung darf das Weihnachtsbüro den Akteur bis zur Klärung vorläufig von neuen Einsätzen ausschließen.

29.4 Bereits verbindlich übernommene Einsätze dürfen nur geändert oder entzogen werden, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und die Interessen des Akteurs angemessen berücksichtigt werden.

29.5 Wiederholte erhebliche Qualitätsmängel, unzuverlässige Einsatzdurchführung, unzulässige Datennutzung, Grenzverletzungen gegenüber Kindern oder falsche Angaben können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

  1. Kunden- und Vermittlungsschutz

30.1 Der Akteur darf Familien oder Kunden nicht während eines über das Weihnachtsbüro vermittelten oder organisierten Einsatzes dazu veranlassen, zukünftige Buchungen unter Umgehung des Weihnachtsbüros vorzunehmen.

30.2 Direkte Folgeanfragen, die erkennbar auf einen durch das Weihnachtsbüro vermittelten Kontakt zurückgehen, sind an das Weihnachtsbüro weiterzuleiten.

30.3 Kommt es nach dem letzten vermittelten Einsatz ein unmittelbarer Folgeauftrag mit derselben Familie oder demselben Kunden zustande, gelten weiterhin die Provisions- beziehungsweise Vermittlungsregelungen.

30.4 Die Regelung gilt nicht für Kundenbeziehungen, die der Akteur nachweislich bereits vor der Vermittlung unabhängig vom Weihnachtsbüro unterhalten hat.

30.5 Eine ausschließliche Tätigkeit für das Weihnachtsbüro oder ein allgemeines nachvertragliches Wettbewerbsverbot wird nicht vereinbart.

  1. Nutzung von Namen, Figur und Materialien

31.1 Der Name „Cottbuser Weihnachtsmann“, zugehörige Logos, Texte, Gestaltungen, Buchungsunterlagen, das Goldene Buch, Einsatzchecklisten und sonstige bereitgestellte Materialien dürfen nur im Rahmen der freigegebenen Einsätze verwendet werden.

31.2 Die Einsatzfreigabe begründet kein dauerhaftes Recht, unter dem Namen des Cottbuser Weihnachtsmannes eigene Leistungen anzubieten oder eigene Verträge außerhalb von SantaDispo zu schließen.

31.3 Eine Verwendung für eigene Webseiten, soziale Netzwerke, Werbung, Drucksachen, Merchandising oder andere öffentliche Auftritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Weihnachtsbüros beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.

31.4 Eigene allgemeine Tätigkeiten als Weihnachtsmann oder Darsteller bleiben zulässig, solange dabei keine geschützten Bezeichnungen, Materialien oder irreführenden Hinweise auf eine Beauftragung durch das Weihnachtsbüro verwendet werden.

31.5 Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind geschützte Materialien zurückzugeben beziehungsweise lokale Dateien zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

  1. Haftung

32.1 Weihnachtsbüro und Akteur haften jeweils für die von ihnen übernommenen Pflichten und die Personen, deren sie sich zur Erfüllung bedienen.

32.2 Unbeschränkt gehaftet wird bei:

– Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
– schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
– zwingender gesetzlicher Haftung.

32.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

32.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

32.5 Der Akteur stellt das Weihnachtsbüro von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen. Die Freistellung umfasst nur erforderliche und angemessene Kosten. Das Weihnachtsbüro informiert den Akteur unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit, an der Abwehr oder Regulierung mitzuwirken.

32.6 Eine Freistellung besteht nicht, soweit das Weihnachtsbüro den Schaden selbst verursacht oder mitverursacht hat.

32.7 Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

  1. Laufzeit und Beendigung

33.1 Die Rahmenvereinbarung beginnt mit der elektronischen Annahme dieser Bedingungen beziehungsweise mit der Freischaltung des Akteurs.

33.2 Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

33.3 Die Rahmenvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen in Textform gekündigt werden.

33.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:

– vorsätzlich falschen Registrierungsangaben,
– schwerwiegender Unzuverlässigkeit,
– erheblicher Verletzung von Kinderschutz- oder Datenschutzpflichten,
– missbräuchlicher Nutzung von SantaDispo,
– unbefugter Weitergabe vertraulicher Daten,
– schuldhaftem Nichterscheinen bei einem verbindlichen Einsatz,
– erheblicher Schädigung von Kunden oder der gebuchten Figur sowie
– fortgesetzter Umgehung der vereinbarten Vermittlung.

33.5 Bereits verbindlich übernommene Einsätze bleiben trotz ordentlicher Kündigung bestehen, sofern sie nicht ausdrücklich aufgehoben oder einvernehmlich übertragen werden.

33.6 Nach Vertragsende wird der Portalzugang gesperrt. Noch abzurechnende Einsätze, offene Provisionen, Rechnungen, Haftungsfälle, Vertraulichkeits- und Löschungspflichten bleiben unberührt.

  1. Änderungen der Akteursbedingungen

34.1 Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Einsatzannahmen.

34.2 Für bereits verbindlich übernommene Einsätze bleibt die bei der Annahme gespeicherte Fassung maßgeblich.

34.3 Wesentliche Änderungen, insbesondere zu Provision, Vergütung, Vollmacht, Haftung, Datenschutz oder Kundenbindung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Akteurs. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

34.4 Lehnt der Akteur eine neue Fassung ab, kann die bestehende Rahmenvereinbarung nach den vereinbarten Regeln beendet werden. Bereits übernommene Einsätze bleiben unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

35.1 Vertragssprache ist Deutsch.

35.2 Es gilt deutsches Recht.

35.3 Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Weihnachtsbüros wird nur vereinbart, wenn beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

35.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Eine bestimmte Form ist für individuelle Abreden nicht zwingend, ihre Dokumentation in Textform wird jedoch empfohlen.

35.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

35.6 Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind, soweit tatsächlich bereitgestellt und ausdrücklich einbezogen:

– diese Allgemeinen Akteursbedingungen,
– das Akteursprofil,
– die Vollmachtserklärung,
– die Abrechnungs- und Rechnungsvereinbarung,
– die Datenschutz- und Rollenvereinbarung,
– der Ehrenkodex,
– die Kinderschutz- und Verhaltensregeln,
– die Kostüm- und Qualitätsstandards,
– die jeweils geltenden Familien-AGB sowie
– die jeweilige Einsatzanfrage und Einsatzbestätigung.

Erklärungen bei der Registrierung in SantaDispo

Checkbox 1 – Allgemeine Akteursbedingungen

Ich habe die Allgemeinen Akteursbedingungen in der Fassung [VERSION] erhalten und akzeptiere sie als Grundlage meiner Zusammenarbeit mit dem Weihnachtsbüro.

Checkbox 2 – Unternehmereigenschaft

Ich bestätige, dass ich die angebotenen Leistungen selbstständig und als Unternehmer erbringe. Mir ist bekannt, dass die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit für die rechtliche Einordnung maßgeblich bleibt. Änderungen meines steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Status teile ich unverzüglich mit.

Checkbox 3 – Vollmacht für Familienvermittlungen

Ich bevollmächtige das Weihnachtsbüro im in Ziffer 8 der Allgemeinen Akteursbedingungen beschriebenen Umfang, bei vermittelten Familienbesuchen in meinem Namen Buchungsangebote und Buchungsbestätigungen zu übermitteln, vertragliche Erklärungen entgegenzunehmen und die vereinbarten Familien-AGB sowie Verbraucherinformationen in meine Besuchsverträge einzubeziehen.

Checkbox 4 – Rechnungs- und Quittungserstellung

Ich ermächtige das Weihnachtsbüro, auf Grundlage meiner hinterlegten steuerlichen Angaben Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigungen in meinem Namen und für meine Rechnung zu erstellen und zu übermitteln. Ich bin für die Richtigkeit und Aktualität meiner Angaben verantwortlich.

Checkbox 5 – Datenschutzinformation

Ich habe die Datenschutzinformationen für Akteure zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass diese Kenntnisnahme keine Einwilligung in darüber hinausgehende Datenverarbeitungen darstellt.

Schaltfläche

Akteursvereinbarung verbindlich abschließen