AGB für Kunden

Allgemeine Vermittlungs- und Leistungsbedingungen für Familien

Version 2026
Gültig ab 1.9.2026

Diese Bedingungen regeln zwei rechtlich getrennte Beziehungen: die kostenfreie Vermittlung durch das Weihnachtsbüro und den entgeltlichen Besuchsvertrag mit dem vermittelten Akteur. Wer welche Pflichten übernimmt, wird nachfolgend ausdrücklich festgelegt.

  1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für natürliche Personen, die einen Weihnachtsmannbesuch zu überwiegend privaten Zwecken anfragen oder buchen und damit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Für Unternehmen, Vereine, Kindertagesstätten, Schulen, Behörden, Institutionen und professionelle Veranstalter gelten sie nicht.

1.2 „Weihnachtsbüro“ ist Events-Cottbus.de c/o R. Schröter (Einzelunternehmer). Das Weihnachtsbüro betreibt die Website cottbuser-weihnachtsmann.de und das Buchungs- und Dispositionssystem SantaDispo.

1.3 „Akteur“ ist der selbstständig tätige Darsteller, dessen vollständige Identität, ladungsfähige Anschrift und Kontaktdaten im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung genannt werden. Der Akteur handelt nach eigener Erklärung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.4 Das „Nordpol-Portal“ ist der geschützte, auftragsbezogene Zugang innerhalb von SantaDispo. Das „Goldene Buch“ bezeichnet das dort bereitgestellte Formular zur Vorbereitung und Personalisierung des Besuchs.

1.5 Gebucht wird die regionale Weihnachtsfigur „Cottbuser Weihnachtsmann“. Eine bestimmte darstellende Person ist nur geschuldet, wenn sie im Buchungsangebot ausdrücklich namentlich als verbindlicher Bestandteil der Leistung bezeichnet ist.

  1. Vertragsparteien und Rolle des Weihnachtsbüros

2.1 Zwischen der Familie und dem Weihnachtsbüro besteht ein kostenfreies Vermittlungs- und Organisationsverhältnis. Das Weihnachtsbüro prüft Anfragen, sucht geeignete Akteure, koordiniert Termine und Touren, übermittelt Erklärungen und unterstützt die auftragsbezogene Kommunikation.

2.2 Der entgeltliche Vertrag über den Weihnachtsmannbesuch kommt ausschließlich zwischen der buchenden Person und dem im Buchungsangebot bezeichneten Akteur zustande. Der Akteur schuldet die vereinbarte Besuchsleistung und ist Gläubiger des Besuchspreises. Das Weihnachtsbüro wird nicht Mitvertragspartner der Besuchsleistung und übernimmt hierfür keine eigene Erfüllungspflicht.

2.3 Das Weihnachtsbüro ist vom Akteur bevollmächtigt, in dessen Namen Buchungsangebote und Buchungsbestätigungen zu übermitteln sowie auftragsbezogene Erklärungen über Änderungen, Umbuchungen, Stornierungen, Beschwerden und Zahlungen entgegenzunehmen und weiterzugeben. Erklärungen des Weihnachtsbüros müssen erkennen lassen, wenn sie im Namen des Akteurs erfolgen.

2.4 Ansprüche wegen Durchführung, Ausfall, Mängeln, Rückzahlung oder Schadensersatz aus dem Besuchsvertrag richten sich gegen den Akteur. Sie können zur organisatorischen Bearbeitung auch an das Weihnachtsbüro gerichtet werden. Eigene Ansprüche gegen das Weihnachtsbüro wegen einer Verletzung seiner Vermittlungs- oder Organisationspflichten bleiben unberührt.

2.5 Individuelle Vereinbarungen mit der Familie haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Das gilt auch, wenn sie nicht in einer bestimmten Form getroffen wurden.

  1. Anfrage, Buchungsangebot und Vertragsschluss

3.1 Mit der Schaltfläche „Buchungsanfrage senden“ übermittelt die Familie eine unverbindliche Anfrage. Die Anfrage ist kostenfrei und verpflichtet weder die Familie noch einen Akteur zum Abschluss eines Besuchsvertrags.

3.2 Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt nur den technischen Eingang der Anfrage. Auch eine vorläufige Reservierung, die interne Suche nach einem Akteur, die Anfrage an einen Akteur oder dessen interne Zusage begründen noch keinen Besuchsvertrag mit der Familie.

3.3 Sobald ein geeigneter Akteur zur Verfügung steht, kann das Weihnachtsbüro im Namen dieses Akteurs ein verbindliches Buchungsangebot übermitteln. Das Angebot nennt mindestens:

– den Akteur als Vertragspartner,
– die Rolle des Weihnachtsbüros,
– die wesentliche Leistung,
– das Datum und die vereinbarte Terminart,
– den Gesamtpreis einschließlich zwingender Preisbestandteile,
– die Zahlungsbedingungen,
– die geltende AGB- und Stornofassung sowie
– die Verbraucherinformation zum Widerrufsrecht.

3.4 Der Besuchsvertrag kommt zustande, wenn die Familie das Buchungsangebot innerhalb einer darin gegebenenfalls genannten Frist über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ annimmt. Erst danach darf der Auftrag gegenüber der Familie als „Bestätigt“ bezeichnet werden.

3.5 Unmittelbar nach Vertragsschluss erhält die Familie eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Die Bestätigung enthält oder übermittelt auf einem dauerhaften Datenträger insbesondere die Vertragsdaten, den Gesamtpreis, diese Bedingungen, die vereinbarte Stornofassung und die Verbraucherinformationen. Ein nur vorübergehend erreichbarer Inhalt des Nordpol-Portals ersetzt diese Übermittlung nicht.

3.6 Bei einem individuell per E-Mail oder telefonisch vereinbarten Vertrag kommt der Vertrag durch die dort abgegebenen ausdrücklichen Erklärungen zustande. Auch in diesem Fall werden die Vertragsdaten und Verbraucherinformationen anschließend per E-Mail oder PDF bestätigt.

3.7 Vor der verbindlichen Annahme kann die Familie ihre Eingaben prüfen und berichtigen. Die zum Vertrag gehörenden Fassungen des Buchungsangebots, dieser Bedingungen, der Stornobedingungen und der Verbraucherinformationen werden mit Versionsnummer und Zeitstempel gespeichert. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf einen bereits geschlossenen Vertrag.

  1. Statusanzeigen in SantaDispo

4.1 Die Status „Neue Anfrage“, „Rückfrage“, „Akteurssuche“ und „Akteur angefragt“ beschreiben nur den jeweiligen Bearbeitungsstand. Sie stellen keine Buchungsannahme dar.

4.2 Der Status „Angebot versendet“ bedeutet, dass ein verbindliches Angebot des darin bezeichneten Akteurs vorliegt, das von der Familie noch nicht angenommen wurde.

4.3 „Bestätigt“ bedeutet, dass der Besuchsvertrag wirksam geschlossen wurde. „Durchgeführt“ bezeichnet das Ende des Einsatzes. „Abgerechnet“ bezeichnet den organisatorischen und kaufmännischen Abschluss. „Storniert“ bedeutet, dass der Auftrag beendet und für weitere inhaltliche Bearbeitungen gesperrt wurde.

4.4 Rechtlich maßgeblich sind die abgegebenen Erklärungen und die übermittelten Vertragsunterlagen, nicht allein eine Statusanzeige. Bei einem erkennbaren technischen Fehler gilt der tatsächlich vereinbarte Vertragsinhalt.

  1. Auswahl des Akteurs und Informationen zum Online-Marktplatz

5.1 Familien erhalten keine offene Rangliste der verfügbaren Akteure. Das Weihnachtsbüro wählt geeignete Akteure intern insbesondere nach Qualifikation, Verfügbarkeit, Einsatzgebiet, Tourenplanung, Wegzeiten, gebuchter Figur, Ausstattung und den Anforderungen der Anfrage aus. Eine bezahlte Bevorzugung oder ein vom Akteur gekauftes Ranking findet nicht statt.

5.2 Der im Buchungsangebot bezeichnete Akteur hat gegenüber dem Weihnachtsbüro erklärt, im Rahmen der vermittelten Tätigkeit als Unternehmer zu handeln. Die Vorschriften über Verbraucherverträge finden daher auf den Besuchsvertrag Anwendung.

5.3 Das Weihnachtsbüro unterstützt den Akteur bei Kommunikation, Disposition, Portalzugang, Zahlungsdokumentation und Einsatzvorbereitung. Daraus entstehen keine eigenen Ansprüche auf Erbringung des Weihnachtsmannbesuchs gegen das Weihnachtsbüro.

  1. Leistungsumfang des Familienbesuchs

6.1 Maßgeblich sind das verbindliche Buchungsangebot und die Buchungsbestätigung. Ein Familienbesuch kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

– Ankunft innerhalb des bestätigten Zeitfensters,
– Auftreten als Cottbuser Weihnachtsmann in einem angemessenen Kostüm,
– persönliche Begrüßung der Kinder,
– Verwendung der freigegebenen Angaben aus dem Goldenen Buch,
– Gespräche über Erlebnisse, Hobbys oder Wünsche,
– Anhören von Liedern oder Gedichten,
– Übergabe der von der Familie bereitgestellten Geschenke,
– gemeinsame private Erinnerungsaufnahmen sowie
– Verabschiedung nach dem vereinbarten Ablauf.

6.2 Für private Familienbesuche ist eine Besuchsdauer von regelmäßig etwa 20 Minuten vorgesehen. Zusätzlich wird intern ein Fahrt- und Wechselpuffer von 10 Minuten berücksichtigt. Die Familie bucht keine frei wählbare Besuchslänge. Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich im Buchungsangebot oder in der Buchungsbestätigung stehen.

6.3 Ein vollständig identischer Ablauf jedes Besuchs wird nicht geschuldet. Der Akteur darf und muss den Ablauf an Alter, Stimmung, Freiwilligkeit und Reaktion der Kinder sowie an die Situation vor Ort anpassen. Ängstliche oder zurückhaltende Kinder werden weder zur Interaktion noch zum Körperkontakt, zum Sprechen, Singen oder Fotografieren gedrängt.

6.4 Der Weihnachtsmannbesuch ist keine Kinderbetreuung. Aufsicht und Verantwortung für Kinder und andere schutzbedürftige Personen verbleiben jederzeit bei den anwesenden verantwortlichen Erwachsenen. Während des gesamten Besuchs muss mindestens eine verantwortliche volljährige Person anwesend sein.

  1. Ersatzdarsteller

7.1 Wurde keine bestimmte Person ausdrücklich verbindlich zugesagt, besteht der Anspruch auf die gebuchte Figur und eine gleichwertige Leistung, nicht auf einen namentlich bestimmten Darsteller.

7.2 Bei Krankheit, Unfall, Fahrzeugausfall, einer zwingenden Tourenänderung oder einem anderen erheblichen Grund darf der Akteur einen gleichwertig qualifizierten Ersatzdarsteller einsetzen. Der ursprünglich vermittelte Akteur bleibt Vertragspartner der Familie und für die ordnungsgemäße Erfüllung des Besuchsvertrags sowie für den eingesetzten Ersatzdarsteller verantwortlich.

7.3 Der Ersatzdarsteller muss die gebuchte Figur glaubwürdig verkörpern und eine gleichwertige Leistung erbringen. Der Austausch darf nicht zu einer wesentlich anderen oder geringerwertigen Leistung führen. Soweit möglich, wird die Familie vor dem Besuch informiert.

7.4 Wurde ausnahmsweise eine bestimmte darstellende Person ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, ist ein Ersatz nur mit Zustimmung der Familie zulässig.

7.5 Steht kein gleichwertiger Ersatzdarsteller zur Verfügung, kann eine zumutbare Ersatzzeit angeboten werden. Ist eine Ersatzzeit nicht möglich oder für die Familie nicht zumutbar, entfällt die Vergütung für die nicht erbrachte Leistung. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

  1. Termine, Zeitfenster und Verspätungen

8.1 Die Familie wählt bei privaten Familienbesuchen regelmäßig ein zweistündiges Ankunftszeitfenster. Innerhalb dieses Zeitfensters werden intern vier 30-minütige Dispositionsblöcke geplant. Die Ankunft zu jedem Zeitpunkt innerhalb des bestätigten Zeitfensters ist vertragsgemäß.

8.2 Eine von der Familie angegebene Wunschzeit ist unverbindlich. Eine später im Nordpol-Portal oder per Nachricht angezeigte voraussichtliche Ankunftszeit dient nur der Orientierung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Einzeltermin bezeichnet wird.

8.3 Wird ausnahmsweise ein verbindlicher Einzeltermin bestätigt, ist diese Uhrzeit maßgeblich. Eine zusätzliche pauschale Verspätungstoleranz gilt in diesem Fall nicht. Geringfügige und nach den Umständen unerhebliche Abweichungen werden nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt.

8.4 Sobald erkennbar ist, dass das bestätigte Zeitfenster oder der verbindliche Einzeltermin voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, informiert der Akteur oder das Weihnachtsbüro die Familie. Soweit möglich, wird eine aktualisierte voraussichtliche Ankunftszeit mitgeteilt.

8.5 Bei einer erheblichen Verspätung wird eine zumutbare Lösung gesucht. Verliert der Besuch wegen der Verzögerung erkennbar seinen Zweck oder ist ein späterer Besuch für die Familie unzumutbar, kann sie die verspätete Leistung ablehnen. Für die nicht erbrachte Leistung ist dann kein Entgelt geschuldet. Weitere gesetzliche Rechte richten sich danach, wer die Verspätung zu vertreten hat.

8.6 Verzögert sich der Beginn wegen einer falschen Adresse, fehlender Erreichbarkeit, eines nicht zugänglichen Einsatzortes oder verspäteter Mitwirkung der Familie, muss der Akteur nur angemessen warten. Dabei dürfen nachfolgende bestätigte Termine berücksichtigt werden.

Eine dadurch erforderliche Verkürzung oder ein Abbruch ist nur zulässig, soweit die wesentlichen Besuchsinhalte nach Möglichkeit erhalten bleiben. Zahlungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Zeit sind anzurechnen.

  1. Mitwirkung und Sicherheit

9.1 Die buchende Person übermittelt vollständige und richtige Kontakt-, Rechnungs- und Einsatzdaten. Sie bleibt am Einsatztag telefonisch erreichbar und teilt wesentliche Änderungen unverzüglich mit.

9.2 Die buchende Person sorgt insbesondere für:

– einen gefahrlosen und zumutbaren Zugang zum Einsatzort,
– die Anwesenheit einer verantwortlichen erwachsenen Person,
– eine vereinbarte oder erforderliche Park- oder Haltemöglichkeit,
– eine rechtzeitige und eindeutige Bereitstellung der Geschenke sowie
– die Sicherung von Haustieren, soweit von ihnen eine Gefahr oder erhebliche Störung ausgehen kann.

9.3 Vorgaben, Kinder zu bedrohen, einzuschüchtern, zu beschämen, mit Geschenkeentzug unter Druck zu setzen oder intime, medizinische beziehungsweise entwürdigende Informationen vor anderen Personen vorzutragen, werden nicht ausgeführt. Gleiches gilt für diskriminierende, rechtswidrige oder pädagogisch schädliche Anweisungen.

9.4 Der Akteur darf den Einsatz verweigern oder abbrechen, wenn konkrete Gefahren, aggressives Verhalten, erhebliche Alkoholisierung anwesender Personen, unzumutbare hygienische Zustände oder vergleichbar schwerwiegende Umstände eine sichere und respektvolle Durchführung verhindern. Soweit vertretbar, ist zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Bei einer unmittelbaren Gefahr ist das nicht erforderlich.

9.5 Beruht die Verweigerung oder der Abbruch auf einem von der Familie zu vertretenden Umstand, richten sich mögliche Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung des vollständigen Preises besteht nicht.

  1. Goldenes Buch und Angaben über Kinder

10.1 Das Goldene Buch dient ausschließlich der Vorbereitung und Personalisierung des konkreten Besuchs. Pflichtangaben und freiwillige Angaben werden im Formular deutlich voneinander getrennt.

10.2 Zu den organisatorisch erforderlichen Angaben können insbesondere eine erreichbare Kontaktperson, der Treffpunkt, der Ort der Geschenke, Parkhinweise, Angaben zu Haustieren sowie die Anzahl und Namen der teilnehmenden Kinder gehören. Interessen, Wünsche, Erlebnisse, Gesprächsthemen, Lieder, Gedichte und weitere persönliche Hinweise sind freiwillig, soweit das Formular nichts anderes transparent ausweist.

10.3 Entwürfe des Goldenen Buches können bis zur angegebenen Frist gespeichert werden. Mit der Schaltfläche „Goldenes Buch verbindlich einreichen“ werden die Angaben zur Einsatzvorbereitung übermittelt und anschließend für die weitere Bearbeitung durch die Familie gesperrt. Änderungen sind danach nur nach erneuter Freigabe durch das Weihnachtsbüro möglich.

10.4 Die buchende Person darf personenbezogene Angaben über Kinder und andere Personen nur übermitteln, wenn sie hierzu berechtigt ist. Sie informiert weitere Sorgeberechtigte und betroffene Erwachsene, soweit dies erforderlich ist.

10.5 Medizinische Diagnosen, Behinderungen, Allergien, psychische Besonderheiten und andere Gesundheitsdaten gehören nicht in gewöhnliche Freitextfelder. Sind solche Angaben ausnahmsweise für eine sichere Durchführung erforderlich, dürfen sie nur über einen dafür vorgesehenen, besonders geschützten und freiwilligen Übermittlungsweg mitgeteilt werden.

10.6 Werden Angaben verspätet, unvollständig oder fehlerhaft eingereicht, kann die Personalisierung des Besuchs entsprechend eingeschränkt sein. Der Besuch wird dann, soweit möglich, ohne diese Angaben durchgeführt. Rechte der Familie bleiben unberührt, soweit die Einschränkung nicht von ihr verursacht wurde.

  1. Geschenke und bereitgestellte Gegenstände

11.1 Geschenke, Briefe und andere zu überreichende Gegenstände werden rechtzeitig am vereinbarten Ort bereitgestellt und eindeutig den vorgesehenen Empfängern zugeordnet. Bis zur tatsächlichen Übernahme durch den Akteur oder Ersatzdarsteller verbleiben sie im Verantwortungsbereich der Familie.

11.2 Die Gegenstände müssen sicher verpackt, für die geplante Übergabe geeignet und nach Größe und Gewicht für eine einzelne Person zumutbar sein. Besondere Größen- oder Gewichtsgrenzen werden gegebenenfalls in der Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung genannt.

11.3 Gefährliche, verbotene, leicht verderbliche oder ohne besondere Vorkehrungen nicht sicher transportierbare Inhalte dürfen nicht übergeben werden. Für Inhalt, Eignung, Kennzeichnung und Vollständigkeit ist die Familie verantwortlich.

11.4 Nicht gekennzeichnete, vertauschte, unvollständige oder verspätet bereitgestellte Geschenke können von der Übergabe ausgenommen werden, wenn eine sichere Zuordnung nicht möglich ist. Der Akteur wirkt im zumutbaren Umfang an einer Klärung mit.

11.5 Für Verlust oder Beschädigung nach der tatsächlichen Übernahme gelten die Haftungsregeln in Ziffer 18. Eine pauschale Haftungsfreizeichnung findet nicht statt.

  1. Preise, Fahrtkosten und Vermittlung

12.1 Maßgeblich ist der im Buchungsangebot ausgewiesene Gesamtpreis einschließlich aller zwingenden Preisbestandteile, Fahrtkosten und vereinbarten Zuschläge. Nach Vertragsschluss wird der vereinbarte Preis nicht einseitig erhöht.

12.2 Die Vermittlung durch das Weihnachtsbüro ist für Familien kostenfrei. Eine vom Akteur an das Weihnachtsbüro zu zahlende Provision ist kein zusätzliches Entgelt der Familie und wird ihr gegenüber nicht als gesonderte Preisposition erhoben.

12.3 Trinkgeld ist freiwillig, nicht Bestandteil des vereinbarten Preises und steht dem tatsächlich eingesetzten Darsteller zu.

  1. Zahlung und Zahlungsbestätigung

13.1 Der vereinbarte Besuchspreis wird nach ordnungsgemäßer Durchführung des Besuchs fällig. Soweit die Buchungsbestätigung keine andere Zahlungsfrist nennt, ist er unmittelbar nach dem Besuch zu zahlen.

13.2 Zulässige Zahlungsarten sind Barzahlung beim eingesetzten Darsteller sowie, soweit im Buchungsangebot vorgesehen, Überweisung oder PayPal. Bei Barzahlung wird um möglichst passende Zahlung gebeten. Eine Verpflichtung zur passenden Zahlung besteht nicht.

13.3 Der tatsächlich eingesetzte Darsteller ist vom Vertragspartner zum Empfang der Barzahlung ermächtigt. Die Zahlung an ihn erfüllt die Zahlungspflicht gegenüber dem ursprünglich vermittelten Akteur. Das gilt auch, wenn die Zahlung von einem Ersatzdarsteller entgegengenommen wird.

13.4 Der Vertragspartner lässt über SantaDispo eine elektronische Zahlungsbestätigung beziehungsweise Quittung per E-Mail übermitteln. Gesetzliche Ansprüche auf Erteilung einer Quittung bleiben unberührt.

13.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Zusätzliche Mahn- oder Bearbeitungsentgelte werden nur verlangt, soweit sie gesetzlich zulässig und tatsächlich angefallen sind.

  1. Änderungen und Umbuchungen

14.1 Änderungen können über das Nordpol-Portal, per E-Mail oder über einen anderen eindeutig zuordenbaren Kommunikationsweg an den Akteur oder das Weihnachtsbüro mitgeteilt werden. Sie werden mit Zugang wirksam, soweit sie nicht der Zustimmung der anderen Vertragspartei bedürfen.

14.2 Vor Vertragsschluss kann die Anfrage kostenfrei geändert oder zurückgezogen werden.

14.3 Nach Vertragsschluss bedürfen Änderungen der Leistung, Einsatzadresse, des Datums, Zeitfensters oder Besuchsumfangs der Zustimmung des Akteurs. Ein Anspruch auf Umbuchung oder einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

14.4 Wird eine gewünschte Umbuchung nicht angenommen, bleibt der ursprüngliche Vertrag bestehen. Soll der ursprüngliche Termin nicht durchgeführt werden, gelten die vereinbarten Stornobedingungen. Zusätzliche Kosten einer angenommenen Änderung werden vor der verbindlichen Vereinbarung transparent mitgeteilt.

  1. Stornierung durch die Familie

15.1 Eine unverbindliche Anfrage kann jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden. Nach Vertragsschluss kann die Familie den Besuch über die im Auftrag gespeicherte Stornofunktion, per E-Mail oder durch eine andere eindeutig zuordenbare Erklärung stornieren. Bei Nutzung des Nordpol-Portals wird die Stornierung in zwei Schritten bestätigt und mit einem Zeitstempel dokumentiert.

15.2 Für den konkreten Vertrag gilt ausschließlich die vor der Buchung angezeigte und mit Versionsnummer sowie Zeitstempel gespeicherte Stornofassung. Vorgesehen ist folgende Staffel:

Bis 5 Tage vor dem bestätigten Besuch:
50 Prozent des Gesamtpreises

Von 4 bis 3 Tage vor dem bestätigten Besuch:
70 Prozent des Gesamtpreises

Von 2 Tagen bis 24 Stunden vor dem bestätigten Besuch:
90 Prozent des Gesamtpreises

Weniger als 24 Stunden vor dem bestätigten Besuch oder bei Nichterscheinen beziehungsweise fehlendem Zugang:
100 Prozent des Gesamtpreises

15.3 Der Familie bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Termins werden angerechnet.

15.4 Die Stornopauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht überschreiten. Sie ist kein Strafentgelt. Der Akteur verlangt neben der Pauschale nicht zusätzlich Ersatz desselben Schadens.

15.5 Kann der Einsatz wegen einer von der Familie zu vertretenden falschen Adresse, fehlenden Erreichbarkeit, fehlenden Zugangs oder fehlenden verantwortlichen erwachsenen Person nicht beginnen, wird dies wie eine Stornierung zum Einsatzzeitpunkt behandelt. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt möglich.

15.6 Bei Erkrankung eines Kindes oder einem vergleichbaren persönlichen Härtefall besteht kein automatischer Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Akteur und Weihnachtsbüro prüfen auf Anfrage eine Umbuchung oder Kulanzlösung. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

  1. Ausfall, Ersatzzeit und außergewöhnliche Ereignisse

16.1 Kann der Akteur den Besuch wegen Krankheit, Unfall, Fahrzeugpanne, extremer Wetterlage, erheblicher Verkehrsbehinderung, einer behördlichen Maßnahme, eines Strom- oder Systemausfalls oder eines vergleichbaren, nicht zuverlässig beherrschbaren Ereignisses nicht wie vereinbart durchführen, wird die Familie unverzüglich informiert, sobald der Ausfall erkennbar ist.

16.2 Zunächst darf ein gleichwertig qualifizierter Ersatzdarsteller oder eine zumutbare Ersatzzeit angeboten werden. Die Regelungen über einen ausdrücklich namentlich vereinbarten Darsteller bleiben unberührt.

16.3 Ist weder ein gleichwertiger Ersatzdarsteller noch eine zumutbare Ersatzzeit möglich, entfällt der Preis für die nicht erbrachte Leistung. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

16.4 Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere wegen eines zu vertretenden Organisationsfehlers, einer schuldhaften Pflichtverletzung oder Verzögerung, bleiben bestehen. Höhere Gewalt oder ein unvermeidbarer persönlicher Ausfall führen nicht unabhängig vom Einzelfall zu einem pauschalen Haftungsausschluss.

  1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

17.1 Übliche private Erinnerungsaufnahmen durch die Familie sind zulässig, wenn der Darsteller vorher informiert wird, die Durchführung des Besuchs nicht unangemessen beeinträchtigt wird und die Rechte aller abgebildeten oder aufgenommenen Personen beachtet werden.

17.2 Eine Veröffentlichung oder sonstige öffentliche Verbreitung, insbesondere in sozialen Netzwerken, setzt die jeweils erforderliche Einwilligung des Darstellers sowie aller erkennbaren Erwachsenen und der für abgebildete Kinder zuständigen Sorgeberechtigten voraus. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

17.3 Aus der Buchung folgt keine Einwilligung in Aufnahmen durch das Weihnachtsbüro, den Akteur oder den Ersatzdarsteller und keine Einwilligung in eine werbliche Nutzung. Solche Aufnahmen und Nutzungen bedürfen einer gesonderten, freiwilligen, konkreten und widerruflichen Einwilligung.

  1. Haftung

18.1 Akteur und Weihnachtsbüro haften jeweils für die Pflichten aus ihrem eigenen Rechtsverhältnis. Der Akteur bleibt für Personen verantwortlich, deren er sich zur Erfüllung des Besuchsvertrags bedient. Dies gilt insbesondere für einen Ersatzdarsteller.

18.2 Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

18.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

18.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

18.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Verlust oder die Beschädigung übernommener Geschenke und Gegenstände. Eine Haftung für Fehler, Gefahren oder Schäden, die allein aus Inhalt, Verpackung, Kennzeichnung oder Eignung der von der Familie bereitgestellten Gegenstände entstehen, besteht nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

  1. Beschwerden und gesetzliche Rechte

19.1 Beanstandungen können an den Akteur oder zur organisatorischen Bearbeitung an das Weihnachtsbüro gerichtet werden. Eine möglichst zeitnahe Mitteilung erleichtert die Klärung, stellt aber keine Ausschlussfrist dar.

19.2 Gesetzliche Rechte wegen nicht, verspätet oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen werden durch diese Bedingungen weder ausgeschlossen noch auf Ansprüche gegen unbeteiligte Dritte beschränkt.

  1. Datenschutz und Portalzugang

20.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Diese Bedingungen ersetzen weder die Datenschutzinformationen noch eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung.

20.2 Der persönliche Nordpol-Link ist wie ein vertrauliches Zugangsmittel zu behandeln und darf nicht öffentlich weitergegeben werden. Bei Verlust oder vermuteter unbefugter Nutzung ist das Weihnachtsbüro unverzüglich zu informieren. Ein neu erzeugter Link macht den bisherigen Link ungültig.

20.3 Der eingeteilte Akteur erhält nur die für den konkreten Einsatz erforderlichen Angaben. Er darf Kinderdaten, Adressen, Telefonnummern, Geschenkhinweise und Inhalte des Goldenen Buches nicht für eigene, fremde oder werbliche Zwecke verwenden.

  1. Vertragssprache, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

21.1 Vertragssprache ist Deutsch.

21.2 Es gilt deutsches Recht. Hat die Familie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

21.3 Es wird kein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern vereinbart.

21.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

21.5 Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für zukünftige Verträge. Für einen geschlossenen Auftrag bleibt die bei Vertragsschluss gespeicherte Fassung maßgeblich.

  1. Verbraucherschlichtung

Das Weihnachtsbüro ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Der jeweils im Buchungsangebot bezeichnete Akteur ist ebenfalls weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Buchungsangebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Gesonderte Verbraucherinformation zum Widerrufsrecht

Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Familienbesuchen

Für den gebuchten Weihnachtsmannbesuch besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht. Der Weihnachtsmannbesuch ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung zu einem bestimmten Termin beziehungsweise innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. Für solche Verträge sieht § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein Widerrufsrecht vor.

Die Buchung wird deshalb bereits mit der Annahme des Buchungsangebots über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ verbindlich. Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht findet auf diesen termingebundenen Weihnachtsmannbesuch keine Anwendung.

Das fehlende Widerrufsrecht beseitigt nicht die vertraglich eingeräumte Möglichkeit zur Stornierung. Dafür gelten die vor der Buchung angezeigten und mit der Buchungsbestätigung übermittelten Stornobedingungen. Rechte wegen eines Ausfalls, einer erheblichen Verspätung oder einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung bleiben ebenfalls unberührt.

Dieser Hinweis gilt ausschließlich für persönliche, termingebundene Familienbesuche. Für andere Leistungen gelten die jeweils im Buchungsprozess bereitgestellten Verbraucherinformationen.

Informationen über Vermittler und Vertragspartner

Vermittler und Betreiber von Cottbuser-Weihnachtsmann.de:

Events-Cottbus.de Inh. R. Schröter (Einzelunternehmer), Berliner Platz 1, 03046 Cottbus

Vertragspartner der Besuchsleistung ist der im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung vollständig bezeichnete selbstständige Akteur. Das Weihnachtsbüro handelt bei Angebot, Vertragsschluss und auftragsbezogener Kommunikation als bevollmächtigter Vermittler. Es schuldet den Weihnachtsmannbesuch nicht selbst.

Der Akteur hat erklärt, im Rahmen der vermittelten Tätigkeit als Unternehmer zu handeln. Die Identität des Akteurs, die Aufgabenverteilung zwischen Akteur und Weihnachtsbüro, die vereinbarte Leistung, der Gesamtpreis und die Zahlungsbedingungen werden unmittelbar vor der verbindlichen Buchung angezeigt.