Allgemeine Geschäftsbedingungen für Akteure
(Weihnachtsmänner, Nikoläuse, Engel, Künstler) im Cottbuser Weihnachtsbüro
Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Weihnachtsbüro und den Akteurn.
Alle Parteien verpflichten sich, die AGB zu befolgen.
1. Vermittlung
Die Zulassung als Akteur im Weihnachtsbüro erfolgt nach erfolgreichem Ausfüllen des Bewerbungsformulars.
Das Cottbuser Weihnachtsbüro übernimmt nur die Vermittlung der Akteure (Weihnachtsmann, Nikolaus, Engel, Künstler, Künstlerprogramme, weihnachtliche Dienstleistungen), es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
Nach erfolgter Vermittlung übernehmen Kunde und Akteur alle weiteren Absprachen zum geplanten Auftritt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Durch diesen Vermittlungsauftrag an das Cottbuser Weihnachtsbüro wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Für die Versteuerung der Honorare sind die Akteur eigenverantwortlich. Es wird darauf verwiesen, dass der Akteur nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann. Die Abwicklung, der in den Anfragen der Kunden festgelegten Honorare, erfolgt für Aufträge an den Weihnachtstagen zwischen Kunde und Akteurn.
Bei Normalaufträgen (z.B. Heiligabend) erfolgt die Geldübergabe, falls zwischen Kunde und Akteur keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, unmittelbar nach der Bescherung. Reklamationen können vom Kunden sofort beim Akteur geltend gemacht werden.
2. Anfragen
In der Anfrage des Kunden werden Rahmenbedingungen des Einsatzes festgelegt, wie Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes. Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn dem Akteur die Kontaktdaten des/der Kunden übermittelt wurden.
Die festgelegten Rahmenbedingungen sind für Auftraggeber und Akteur bindend.
3. Preis
Der Preis wird mit der Anfrage des Auftraggebers festgelegt.
Bei Einsätzen in der Vorweihnachtszeit erfolgt die Rechnungslegung über das Cottbuser Weihnachtsbüro, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Der Akteur stellt dem Cottbuser Weihnachtsbüro eine Rechnung. Bei Einsätzen an den Weihnachtstagen stellt der Akteur dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Akteur ist nicht berechtigt, dem Kunden eine anderen Auftrittspreis zu nennen. Das Honorar wird dem Akteur vom Kunden nach erfolgtem Auftritt ausgezahlt.
Bei berechtigten Reklamationen (Auftritt erfolgte nicht entsprechend der vereinbarten Leistungen), ist der Kunde berechtigt, angemessene Kürzungen im Honorar vorzunehmen.
4. Gebühren
Die Kosten der Vermittlungsgebühren übernimmt der Akteur. Das Cottbuser Weihnachtsbüro erhält 15 % Vermittlungsgebühr für jeden vermittelten Auftrag, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die Rechnung wird dem Akteur per Email zugesandt. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Gebühren werden auch dann erhoben, wenn der Akteur nach erfolgter Tourenzuweisung ohne Grund (Krankheit, berufliche Verpflichtungen) seinen übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Alle nicht bis zum 27.12. stornierten Aufträge des Einsatzjahres (es erfolgt ein Abgleich mit den Kunden) gehen in die Abschlussrechnung ein. Bei Stornierungen durch den Weihnachtsmann besteht Informationspflicht dem Weihnachtsbüro und dem Kunden gegenüber.
5. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts
Der Auftritt an den Weihnachtsfeiertagen in den Familien erfolgt innerhalb des mit den Familien vereinbarten Zeitraumes, es sei denn, der Akteur kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Der Akteur nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 30 Minuten informiert der Akteur von der Tour aus die Familien.
Bei Auftritten in der Vorweihnachtszeit ist eine Standby-Zeit von mindestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Auftrittszeit einzuhalten, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Stornierung
Ein Widerruf der Auftraggeberanfrage ist ohne weiteres bis zum Zeitpunkt der Vermittlung möglich. Sie erfolgt per Email. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile.
Auch der Akteur kann in Ausnahmefällen seinen Auftrag zurückgeben, wenn zum Beispiel im Vorgespräch klar wird, dass es Unstimmigkeiten zwischen Akteur und Familie auftreten, bzw. vom Auftraggeber abweichende Rahmenbedingungen verlangt werden.
Auch in diesem Fall muss der Akteur sofort stornieren, per Email oder Whatapp. Name, Vorname sind hierbei anzugeben.
7. Schadenshaftung
Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachte Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Akteur.
Der Akteur ist für hinreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
Das Cottbuser Weihnachtsbüro ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
8. Vertragsentschädigung
Sämtliche Buchungen der durch das Cottbuser Weihnachtsbüro bereits vermittelten Akteure sind zukünftig selbstverständlich über das Weihnachtsbüro vorzunehmen, auch wenn sich der Auftraggeber direkt an den Akteur wendet.
Bei einem Einsatz oder Vermittlung der Akteure ist bei Bekanntwerden mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.
Bei gravierenden Verstößen und begründeten Reklamationen von den Familien, die das Ansehen des Cottbuser Weihnachtsbüros zur Folge haben, behält sich das Cottbuser Weihnachtsbüro rechtliche Schritte vor.
9. Auftragsvermittlung
Der Akteur legt seinen Einsatzbereich und seine Einsatzzeit fest.
Das Cottbuser Weihnachtsbüro stellt dem Akteur eingegangene Anfragen aus diesem Einsatzgebiet zur Auswahl zur Verfügung. Die Akteure stellen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Touren für die Weihnachtsfeiertage selber zusammen.
10. Qualitätsstandards
Der Akteur hat sich an die auf der Webseite angegebenen und bei der Bewerbung anerkannten Qualitätsstandards zu halten. Der Ehrenkodex des Weihnachtsmannes ist bindend.
11. Datenschutz
Das Cottbuser Weihnachtsbüro gibt keine Daten von Kunden und Akteurn an Dritte weiter.
Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Vermittlung zwischen Kunden und Akteur ausgetauscht. Akteur und Kunde verpflichten sich ebenfalls, keine Daten an Dritte weiter zu geben. Das Cottbuser Weihnachtsbüro übernimmt keine Haftung, sollten Kunde oder Akteur sich nicht an diese Vorgaben halten.
Handelt es sich beim Akteur um eine Vermittlungsagentur, verpflichtet sich diese ebenfalls, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und nur im Rahmen der Einsatzabwicklung zu behandeln.
12. Sperre von Akteurn und Entzug von vermittelten Anfragen
Das Cottbuser Weihnachtsbüro kann ohne Begründung Sperren von Akteuren für weitere Vermittlungen vornehmen. Bereits vermittelte Anfragen können einem Akteur wieder entzogen werden, wenn Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit auftreten sollten.
13. Rechte an Film- und Tonmaterialien Film- und Tonmaterialien dürfen für die Verwendung bei Funk- und Fernsehen nur nach Zustimmung des Cottbuser Weihnachtsbüros verwendet werden.
14. Rechtswahlklausel
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Cottbus.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Cottbus, den 25. Juli 2019.