AGBs für Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden

Für Engagements und Dienstleistungen jeglicher Art von Geschäftsbeziehungen zwischen Cottbuser Weihnachtsbüro und deren Geschäftspartnern und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(1) Das Cottbuser Weihnachtsbüro übernimmt nur die Vermittlung der Darsteller (Weihnachtsmänner, Nikoläuse, Engel, Weihnachtsfrauen). Nach der erfolgten Vermittlung übernehmen Auftraggeber und Darsteller alle weiteren notwendigen Absprachen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Wir bemühen uns, auf ihre Anfrage einen entsprechenden Darsteller zu vermitteln. Ein Anspruch auf Vermittlung besteht nicht. Das Cottbuser Weihnachtsbüro übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen und die Qualität des vermittelten Einsatzes. Die Darsteller haben sich an die auf der Webseite angegebenen und bei der Bewerbung anerkannten Qualitätsstandards des Weihnachtsbüros zu halten.

In der Anfrage, welche in der Regel online erfolgt, werden weitere Rahmenbedingungen, u. a. Preis, Einsatzort und der Zeitrahmen des Einsatzes festgelegt.

Eine Vermittlung gilt als erfolgt, wenn per Email dem Kunden Name und Telefonnummer des Darstellers übermittelt wurden. Im gleichen Zug erhält der Darsteller per Email die Kundendaten. Die in der Anfrage genannten Rahmenbedingungen sind für Darsteller und Auftraggeber bindend.

(3) Das vom Auftraggeber per Mail, Fax und oder Unterschrift bestätigte Angebot, gilt als rechtsverbindliche Zusage und damit als Vertrag.

Alle hierauf benannten Leistungen, Extrakosten, Preise sind verbindlich.

Änderungen bedürfen der Schriftform, mündliche Änderungen sind nicht zulässig.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann.

Die Aufführungsfläche muss ggf. entsprechend groß (siehe Anforderungen), mit stabilem, nicht scharfkantigem, rutschfestem Untergrund, warm, sauber und Wind- und Schlechtwetter geschützt sein.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Künstler, sollte er wetterempfindliches Equipment mit sich führen, in einem Umfeld auftreten kann, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.

(5) Der Auftraggeber sichert die Darbietung für die Darsteller betriebshaftpflichttechnisch ab.

Betriebliches u. persönliches Risiko für die Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Auftraggebers, sind die Darsteller nicht zum Auftritt verpflichtet. Bei anderen Ereignissen, wie Nichterfüllung z. B. durch höhere Gewalt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch Darsteller, die durch das Cottbuser Weihnachtsbüro vermittelt werden, wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Darsteller nicht grob fahrlässig handeln.

Das Cottbuser Weihnachtsbüro ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

(6) Alle anfallenden Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.

(7) Sofern die Darsteller durch einen Umstand, den sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit oder durch höhere Gewalt, wie z. B. Autopanne, Unfall, vereiste Straßen, …), verhindert sein sollten, entfallen die wechselseitigen Rechte und Pflichten. Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht, auch nicht von Seiten des Auftraggebers. Findet der Auftritt aus Gründen, die einer der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht statt, ist dieser zur Zahlung eines Beitrages in Höhe von 100% des vereinbarten Brutto- Gesamtbetrages, an den anderen Vertragspartner verpflichtet.

(8) Die Darsteller unterliegen weder hinsichtlich der Darbietung noch hinsichtlich der Programmgestaltung den Weisungen des Veranstalters. Die Programmbeiträge des Darstellers werden jedoch – zum Programmverlauf passend – rechtzeitig vor dem Auftrittstermin einvernehmlich festgelegt.

(9) Die Darsteller sind bereit, eine Wartezeit von 20 Minuten bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von den Darstellern des Weihnachtsbüros unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs.

(10) Wir bemühen uns sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Auftraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden wir den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch oder per Telefax oder E-Mail unterrichten.

An den Weihnachtsfeiertagen: Der Darsteller nennt dem Auftraggeber nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Bei voraus zu sehenden Verspätungen von mehr als 30 Minuten informiert der Darsteller von der Tour aus die Familien. Der Weihnachtsmann und somit auch das Cottbuser Weihnachtsbüro sind bei Verzögerungen telefonisch nicht zu erreichen, da die Darsteller ihr Handy auf der Tour abgestellt haben.

(11) Bei Außenveranstaltungen trägt der Auftraggeber / Veranstalter das Wetterrisiko.

(12) Der Auftraggeber sorgt für eine abschließbare, beheizbare, warme und saubere, mit Spiegeln und Sitzmöglichkeiten (Stühle), sowie Wasser für die Künstler ausgestattete Garderobe.

Bei gebuchten Gesangsdarbietungen die Gewährleistung einer private Nichtraucher- Garderobe.

Die Garderoben sollten in der unmittelbaren Nähe des Auftrittsortes sein.

(13) Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftraggeber Ton, Licht, Handmikrofone, sowie entsprechendes Bedienungspersonal.

(14) Essen und Getränke im angemessenen Maße (je nach Dauer der Anwesenheit bis zu drei Mahlzeiten, pro Tag, Frühstück, Mittagessen, Abendessen), werden vom Auftraggeber für die Darsteller, für die Dauer der Anwesenheit am Veranstaltungsort, kostenlos zur Verfügung gestellt.

Andernfalls wird eine Essenspauschale in Höhe von netto 18.- Euro, pro Darsteller, pro Reise und Veranstaltungstag, gesondert berechnet.

(15) Im Falle einer vertragsmäßig vereinbarten Übernachtung der Darsteller, werden von Seiten des Auftraggebers, Hotel Zimmer, in der erforderlichen Anzahl, wie vertraglich vereinbart, mit Dusche, WC und Frühstück und Internet zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Übernachtung trägt der Auftraggeber. Zusatzkosten wie: Telefon, Minibar, Pay-TV sind hiervon selbstverständlich ausgenommen.

(16) Das Cottbuser Weihnachtsbüro, sowie die Darsteller, sind berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen aufzuzeichnen und diese zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Mitschnitte Dritter sind lediglich für den privaten Gebrauch gestattet.

Eine kommerzielle Nutzung, Werbung etc. bedarf der vorherigen Genehmigung seitens des Weihnachtsbüros.

(17) Der vertraglich vereinbarte brutto Gesamtbetrag, inklusive aller eventuell entstandenen Nebenkosten für die verbindlich gebuchten Dienstleistung ist, je nach vertraglicher Vereinbarung, gegen Rechnung sofort nach Leistungserbringung fällig.

Sofern Vorkasse per Überweisung, vertraglich vereinbart ist und die Überweisung nicht rechtzeitig, zum vertraglich vereinbarten Termin erfolgt, bzw. das Geld nicht zum vertraglich vereinbarten Termin auf dem Konto Cottbuser Weihnachtsbüro eingegangen sein sollte, kann die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen seitens Cottbuser Weihnachtsbüro nicht mehr gewährleistet werden.

Mit der Zahlung des brutto Gesamtbetrages und nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, sind sämtliche Forderungen abgegolten.

(18) Ein Widerruf Ihrer Anfrage ist bis zum Zeitpunkt der Vermittlung möglich. Sie erfolgt per Email, Fax oder per Post. Kundennummer, Name, Vorname stehen hierbei in der Betreffzeile. Eine fernmündliche Stornierung ist nicht rechtskräftig.

Auch im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Weihnachtsmann sind Auftraggeber und Weihnachtsbüro durch den Darsteller zu informieren. Der Auftrag kann dann neu eingestellt werden.

(19) Stornogebühren: Wird eine Veranstaltung oder Leistung vereinbart und schriftlich vom Auftraggebers bestätigt, treten bei einer Stornierung, die in jedem Fall schriftlich erfolgen muss, folgende Rücktrittsregelungen in Kraft:

– bis 30 Tage vor der gebuchten Veranstaltung 30% der vertraglich vereinbarten Bruttogage,

– bis 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung 50% der vertraglich vereinbarten Bruttogage,

– bis  7 Tage vor der gebuchten Veranstaltung 80% der vertraglich vereinbarten Bruttogage,

– bei weniger als  7 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung werden 100% der vertraglich vereinbarten Bruttogage fällig.

Sämtliche tatsächlich anfallende Zusatzkosten, wie Hotelzimmerstornierung, Bahn/Flug- Tickets, etc., werden zu 100% vom Auftraggebers / Veranstalters getragen.

Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachte Leistungen, wie Konzeption, Vorreisen, Spezialbestellungen, etc. werden nach Rechnungslegung vom Auftraggeber bezahlt.

(20) Schweigepflicht, insbesondere Gagengeheimnis: Beide Vertragsparteien verpflichten sich,

– Gagen- und Provisionsverhandlungen

– Personendaten der Künstler

auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es dem Veranstalter untersagt, mit den Künstlern über ihre Gage zu sprechen.

(21) Auftraggeberwechsel, auch in Folge von Neuverpachtung oder Verkauf o. ä. lösen den Vertrag nicht auf. Der Auftraggeber überträgt den Vertragsinhalt an seinen Nachfolger zur Erfüllung.

(22) Alle konzeptionellen Ideen, gleichgültig ob sie zur Durchführung kommen oder nicht, bleiben geistiges Eigentum von Cottbuser Weihnachtsbüro.

(23) Wettbewerbsverbot: Der Veranstalter verpflichtet sich,

a) Künstler nicht für sich oder andere Veranstalter durch Verleitung zum Vertragsbruch abzuwerben

b) die Agentur bei der Buchung der Künstler, die durch die Agentur Kontakt zum Veranstalter mittelbar oder unmittelbar erhielten, nicht zu umgehen (z.B. die persönliche Visitenkarte der Künstler anfordern)

c) nach Vertragsende keinen Verdrängungswettbewerb unter Selbstkosten zu betreiben

d) Künstlerdaten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nicht selbst zu nutzten oder an andere Konkurrenten weiterzugeben

Bei einem Einsatz oder Vermittlung der Darsteller ohne Kenntnis des Weihnachtsbüros eventnetzwerke Petra Henkert ist bei Bekannt werden mit Schadensersatzforderungen zu rechnen.

(24) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder einer solchen beruht, die uns zuzurechnen ist.

(25) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen erkennen Cottbuser Weihnachtsbüro nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner und Kunden von Cottbuser Weihnachtsbüro, sind lediglich dann Teil der getroffenen geschäftlichen Vereinbarung und somit gültig, wenn Cottbuser Weihnachtsbüro diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt, andernfalls gelten diese als nicht akzeptiert und sind kein Bestandteil der getroffenen Vereinbarungen.

(26) Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

(27)Gerichtsstand ist Cottbus, Deutschland.  

Cottbus, den 25. Juli 2019.